Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Schließfach
In meinen Geschäftsräumen können Sie zu den Öffnungszeiten am Warenautomaten PIN-Codes für Schließfächer kaufen. Mit dem Kauf von PIN-Codes stimmen Sie folgenden AGB zu:
- Wer noch nicht 18 Jahre alt ist, darf die Schließfächer nicht benutzen.
- Es gilt die aktuelle Preisliste.
- PIN-Code und Schließfach
- Der PIN-Code gilt nur am Tag des Kaufs. Sie müssen bis zum Ende der Öffnungszeit des Tages das Schließfach aufschließen und Ihre hinterlegten Sachen herausnehmen.
- Mit dem PIN-Code können Sie ein Schließfach mehrfach am Tag auf- und abschließen. Wenn Sie den Geschäftsraum vor Ende der Öffnungszeit des Tages verlassen und das Schließfach nicht abschließen, haben Sie keinen Anspruch auf die weitere Verwendung des Schließfachs.
- Sie haben keinen Anspruch auf Verfügbarkeit von Schließfächern oder eines Schließfaches in der gewünschten Größe.
- Sie dürfen NICHT hinterlegen:
- Sachen, deren Besitz in Deutschland strafbar oder ordnungswidrig ist oder einer Genehmigung, Erlaubnis, Lizenz oder dergleichen bedarf
- feuer- oder explosionsgefährliche, strahlende, ätzende, umweltschädliche, leckende oder stark riechende Sachen, insbesondere auch Lithium-Ionen-Akkus und damit betriebene Geräte wie z.B. Handys
- unverpackte oder verderbliche Lebensmittel
- Tiere und Lebewesen
- Geld, wertvolle Dokumente, Schmuck, Wertsachen
- Verlust der PIN
- Sie haben keinen Anspruch auf die Herausgabe von Sachen ohne PIN.
- Bei Verlust der PIN kann das Schließfach geöffnet werden, wenn Sie eine Anfrage per Mail, Anruf oder Whatsapp-Nachricht schicken, eine Bestätigung erhalten und zur vereinbarten Zeit erscheinen. Sachen können nur gegen geeigneten Nachweis herausgegeben werden, dass Sie sie hinterlegt haben. Bei Herausgabe müssen Sie Ihren Ausweis vorlegen und Ihre persönlichen Daten hinterlassen.
- Vertrags- oder AGB-widriges Verhalten
- Schließfächer werden nach Ende der Öffnungszeiten geöffnet. Darin hinterlegte Sachen werden für 14 Tage eingelagert, während derer Sie die Sachen gegen Vorlage der PIN bei bestätigter Anmeldung abholen oder an eine Adresse in Deutschland versenden lassen können. Nach Ablauf der Einlagerungszeit kann ich die Sachen verwerten oder entsorgen.
- Sachen, die nicht hinterlegt werden dürfen, kann ich jederzeit entfernen, verwerten oder entsorgen und Sie haben keinen Anspruch auf Schadensersatz für diese Sachen.
- Pflichten und Ansprüche
- Ich bin verpflichtet, die hinterlegten Sachen mit der üblichen Sorgfalt aufzubewahren. Weitere Pflichten meinerseits bestehen nicht.
- Hinterlegte Sachen sind über Ihre Hausratversicherung versichert, wenn Sie eine abgeschlossen haben. Ein Anspruch auf Ersatz von Schäden an Ihren Sachen ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt, außer bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Wenn Sie meine Geschäftseinrichtung missbrauchen oder unsachgemäß behandeln oder wegen Ihrer AGB-widrigen Handlungen oder aus den hinterlegten Sachen Schäden oder Verschlechterungen entstehen, kann ich von Ihnen Schadenersatz verlangen.