Wenzzels

Gepäck & Fahrrad

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Persönliche Annahme

In meinen Geschäftsräumen können Sie Sachen persönlich zur Aufbewahrung abgeben, wenn Sie eine Anfrage per Mail, Anruf oder Whatsapp-Nachricht schicken, eine Bestätigung erhalten und zur vereinbarten Zeit erscheinen. Folgende AGB sind Teil des Aufbewahrungsvertrags:

  1. Wer noch nicht 18 Jahre alt ist, kann keinen Aufbewahrungsvertrag eingehen.
  2. Es gilt die aktuelle Preisliste.
  3. Persönliche Annahme
    1. Für die persönliche Annahme müssen Sie eine Anfrage per Mail, Anruf oder Whatsapp-Nachricht schicken, eine Bestätigung erhalten und zur vereinbarten Annahmezeit erscheinen.
    2. Sie haben keinen Anspruch auf die persönliche Annahme von Sachen, selbst dann, wenn Ihre Anfrage bestätigt wurde und Sie zur vereinbarten Annahmezeit erscheinen.
    3. c. Sie haben einen Anspruch auf Herausgabe der Sachen nur zur vereinbarten Abholzeit.
  4. Sie dürfen NICHT hinterlegen:
    1. Sachen, deren Besitz in Deutschland strafbar oder ordnungswidrig ist oder einer Genehmigung, Erlaubnis, Lizenz oder dergleichen bedarf
    2. feuer- oder explosionsgefährliche, strahlende, ätzende, umweltschädliche, leckende oder stark riechende Sachen, insbesondere auch Lithium-Ionen-Akkus und damit betriebene Geräte wie z.B. Handys
    3. unverpackte oder verderbliche Lebensmittel
    4. Tiere und Lebewesen
    5. Geld, wertvolle Dokumente, Schmuck, Wertsachen
  5. Verlust des Armbands
    1. Sie haben keinen Anspruch auf die Herausgabe von Sachen ohne Armband.
    2. Bei Verlust des Armbands können die Sachen nur gegen geeigneten Nachweis herausgegeben werden, dass Sie sie hinterlegt haben. Bei Herausgabe müssen Sie Ihren Ausweis vorlegen und Ihre persönlichen Daten hinterlassen.
  6. Vertrags- oder AGB-widriges Verhalten
    1. a. Erscheinen Sie zur vereinbarten Abholzeit nicht, werden die hinterlegten Sachen für 14 Tage eingelagert, während derer Sie die Sachen gegen Vorlage des Armbands bei bestätigter Anmeldung abholen können. Nach Ablauf der Einlagerungszeit kann ich die Sachen verwerten oder entsorgen.
    2. Sachen, die nicht hinterlegt werden dürfen, kann ich jederzeit entfernen, verwerten oder entsorgen und Sie haben keinen Anspruch auf Schadensersatz für diese Sachen.
  7. Pflichten und Ansprüche
    1. Ich bin verpflichtet, die hinterlegten Sachen mit der üblichen Sorgfalt aufzubewahren. Weitere Pflichten meinerseits bestehen nicht.
    2. Hinterlegte Sachen sind über Ihre Hausratversicherung versichert, wenn Sie eine abgeschlossen haben. Ein Anspruch auf Ersatz von Schäden an Ihren Sachen ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt, außer bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
    3. Wenn Sie meine Geschäftseinrichtung missbrauchen oder unsachgemäß behandeln oder wegen Ihrer AGB-widrigen Handlungen oder aus den hinterlegten Sachen Schäden oder Verschlechterungen entstehen, kann ich von Ihnen Schadenersatz verlangen.